Sozialpädagoge/in im Anerkennungsjahr im Sozialpsychiatrischen Dienst Norden oder Aurich – Kontaktstellen Wiemersches Haus (Norden) und Dwarsloopers (Aurich)
Anfangsphase (ca. 3 Monate)
Zu Beginn des Anerkennungsjahres steht die Orientierung in der Institution sowie im institutionellen Umfeld im Vordergrund. Dazu gehört, den strukturellen Aufbau der Funktionen und Aufgabenbereiche des Kreises, die Bezirksaufteilung und die Verwaltung kennen zu lernen. Mit Hilfe von vorhanden Unterlagen durch das Kennenlernen der nötigen Rechtsgrundlungen wie NPsychKG, Betreuungsgesetz, BGB, SGB und andere und durch die Teilnahme an Besprechungen soll eine theoretische Grundlage für die praktische Arbeit geschaffen werden. Darüber hinaus lernt der/die Berufspraktikant*in, zur besseren Orientierung, andere psychosoziale Einrichtungen kennen. Außerdem erhält der/die Berufspraktikant*in in der jeweiligen Kontaktstelle die Möglichkeit, erste Kontakte mit Betroffenen zu knüpfen und er/sie kann sich so aktiv in die Arbeit mit einbringen. Zusätzlich wird die Netzwerk- und Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägerschaften kennengelernt. Der/die Berufspraktikant*in lernt bereits in dieser Phase das Anlegen von Akten, sodass er/sie diese in den darauffolgenden Phasen bereits eigenständig bearbeiten und mit dem Dokumentationssystem umgehen kann. Auch soll bereits in dieser Phase mit anfänglicher Unterstützung erlernt werden, wie Anträge und Bescheide fachgerecht formuliert werden, sodass es in der nächsten Phase auch selbstständig gelingt. Des Weiteren soll in dieser Phase der gesellschaftliche und gesetzliche Auftrag öffentlicher Sozialarbeit deutlich werden.
Hauptphase (ca. 6 Monate)
Nach dieser ersten Einarbeitungsphase wird der/die Berufspraktikant*in immer mehr in die aktive Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes mit einbezogen und eingeplant. Die Arbeit des/der Berufspraktikanten/-in umfasst folgende Bereiche:
- Die Übernahme einer Einzelbetreuung und dazugehörige administrative Tätigkeiten, wie z.B. eigenständige Dokumentation
- Kennenlernen von Entscheidungsabläufen und Zuständigkeiten
- Anwendung von Gesetzen und Vorschriften
- Gruppenbegleitung in der Kontaktstelle
- Übernahme von Einzelgesprächen im Rahmen von Hausbesuchen und in den Kontaktstellen
- Mitarbeit bei konzeptionellen Entwicklungen im Sozialpsychiatrischen Dienst und der Kontaktstellen
- Mitarbeit und Teilnahme bei Arbeitsgruppen- und Gemeinschaften des Sozialpsychiatrischen Verbundes
- Mithilfe bei der Erstellung von Statistiken
- Selbsthilfepotentiale unterstützen und fördern
- Auseinandersetzung mit Funktion und Ethik der professionellen Sozialen Arbeit
- Konfliktsituationen erkennen und professionell lösen
- Einleitung pädagogischer und sozialpsychiatrischer Maßnahmen
Zudem wird der/die Berufspraktikant*in die Mitarbeitenden des Sozialpsychiatrischen Dienstes bei Hausbesuchen und im Rahmen der Krisenintervention begleiten. Durch die Arbeit in diesen Bereichen soll das Erkennen und Üben von Problemen, Beziehungs- und Sozialstrukturen sowie hypothetischen und diagnostischen Überlegungen gefördert werden. Auch die schriftliche Niederlegung von u.a. Arbeitsplänen und Berichten sind Ziele dieser Phase. Ebenso ist es wichtig, dass die fachliche Zuständigkeit zu anderen Disziplinen abgegrenzt wird. Zusätzlich ist es erforderlich, dass die Ermessensspielräume erkannt und dementsprechend fachgerecht genutzt werden. Außerdem soll eine regelmäßige Reflexion durchgeführt werden, damit die Kritik- und Teamfähigkeit geübt und gestärkt wird.
Phase des selbstständigen Arbeitens (ca. 3 Monate)
In dieser Phase findet eine Vertiefung aller bereits in Phase zwei dargestellten Tätigkeiten statt, was unter anderem auch eine selbständige Tätigkeit im Rahmen der Urlaubsvertretung bedeuten kann. In der Phase soll der/die Berufspraktikant*in möglichst selbstständig und eigenverantwortlich handeln. Das Betätigungsfeld beinhaltet u.a. folgende Schwerpunkte:
- Allgemeine und selbstständige Dokumentation
- Eigenständiges Bearbeiten von Neuzugängen
- Eigenständiges Bearbeiten von Statistiken
- Mitarbeit bei der Entwicklung neuer Projekte im Rahmen der Selbsthilfegruppe
- Vertiefung der Rechtsgrundlagen sowie in der Praxis und der Berücksichtigung der entsprechenden formalen Begebenheiten
- Eigenständige Beratung und Betreuung im Rahmen von Hausbesuchen
- Beratende und freizeitpädagogische Unterstützung der Organisation im Wiemerschen Haus
- Assistenz im Rahmen der Krisenintervention
Durch die Schwerpunkte in dieser Phase soll die Befähigung zur Selbst- und Fremdwahrnehmung sowie die Kontrolle des eigenen beruflichen Handelns noch weiter gestärkt werden. Ebenso soll erlernt werden, wie Hilfen und Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden und verschiedene methodische Handlungsmöglichkeiten erkannt werden. Zusätzlich soll in dieser Phase die Umsetzung der theoretischen Erkenntnisse und Erfordernisse in der Praxis thematisiert werden, aber auch das Erkennen und die Reflexion der eigenen spezifischen Fähigkeiten, Grenzen und des pädagogischen Handelns.
Anleitung des Berufspraktikums
Während des gesamten Berufspraktikums wird der/die Berufspraktikant*in von einer Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin angeleitet. Eine Reflektion der Arbeit findet unter anderem in Dienstbesprechungen statt (Fallbesprechungen, Dienstplanungen, aktuelle Fragestellungen, Supervision usw.).
Im Rahmen der Dienstbesprechungen sowie in Anleitungsgesprächen besteht die Möglichkeit der Reflektion der eigenen Berufsrolle sowie der Perspektivplanung diesbezüglich.